Infos für Bauherren

Infos für Bauherren

Auf Ihrem Baugrundstück befindet sich ein Bodendenkmal, das nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz (§ 2 Abs. 2 Satz 1 HDSchG) unter Schutz steht? Was müssen Sie als Vorhabenträger oder Planungsbetreiber in diesem Fall beachten und in welchem rechtlichen Rahmen bewegen Sie sich? Hier finden Sie wichtige Informationen.


Als Wegweiser und Leitlinie für die Planung und den Leistungsumfang von Schutzmaßnahmen für Bodendenkmäler (Prospektionen, Baubegleitungen, Ausgrabungen) dienen der "Wegweiser bei Auflagen" sowie die ausführlichen "Richtlinien Archäologie" des Landesamts für Denkmalpflege Hessen, hessenARCHÄOLOGIE.

Auf Ihrem Grundstück befindet sich ein Bodendenkmal – was ist zu beachten?


Ihre Planung wurde auf der Grundlage des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH)/hessenARCHÄOLOGIE als genehmigungspflichtig eingestuft. In der Regel werden die Behörden, die die denkmalfachliche Aufsicht führen (Bezirks-, Kreis- oder Stadtarchäologie), Ihr Projekt mit einer Schutzmaßnahme für das Bodendenkmal beauflagen (§ 2 Abs. 2 HDSchG), deren Kosten Sie als Vorhabenträger oder Planungsbetreiber übernehmen müssen (§ 18 Abs. 5 HDSchG). Am Beginn einer solchen Auflage stehen zumeist bauvorgreifende archäologische Sondierungen, sogenannte Voruntersuchungen und Prospektionen, ggfs. gefolgt von archäologischen Untersuchungen wie Ausgrabungen oder Baubegleitungen.


Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH)/hessenARCHÄOLOGIE


Voruntersuchungen und Prospektionen


Am Beginn von Schutzmaßnahmen für Bodendenkmäler steht zumeist eine bauvorgreifende archäologische Sondierung, wofür unterschiedliche Methoden zur Verfügung stehen. Diese (genehmigungspflichtigen) Geländebegehungen, denkmalfachlichen Gutachten, geophysikalischen Prospektionen oder Sondageschnitte dienen dazu, hinsichtlich des Umfangs weiterer archäologischer Untersuchungen wie Ausgrabungen oder Baubegleitungen eine gewisse Planungssicherheit zu erlangen. Geländebegehungen, denkmalfachliche Gutachten und Sondageschnitte werden von Fachfirmen wie der WiBA GmbH ausgeführt, während für geophysikalische Prospektionen Spezialisten mit der entsprechenden Messtechnik wie unsere Partnerfirma PZP zur Verfügung stehen.


Posselt und Zickgraf Prospektionen (PZP)


Ausgrabungen und Baubegleitungen - wie finde ich eine archäologische Fachfirma?


Als Mitglied des Geschäftsbereichs „Archäologie“ im Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler (BfK) führt die WiBA GmbH zahlreiche archäologische Maßnahmen von der bauvorgreifenden Sondierung bis zur personalintensiven Großgrabung in Hessen durch. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf - wir besprechen mit Ihnen gerne das weitere Vorgehen.


Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf


Welche Kosten kommen auf Sie zu?


Als Wegweiser und Leitlinie für die Planung und den Leistungsumfang von Schutzmaßnahmen für Bodendenkmäler (Prospektionen, Baubegleitungen, Ausgrabungen) dienen der „Wegweiser bei Auflagen“ sowie die ausführlichen „Richtlinien Archäologie“ des Landesamts für Denkmalpflege Hessen (LfDH)/hessenARCHÄOLOGIE (vgl. Seitenanfang).


Nachdem die Behörden, die die denkmalfachliche Aufsicht führen, die Vorgaben zum Umfang der archäologischen Untersuchung festgelegt haben, werden Fachfirmen wie die WiBA GmbH ein entsprechendes Angebot für den Vorhabenträger erstellen. Dieses Angebot wird gut vergleichbare Fixkosten (etwa Baggerkosten pro Stunde, Tagessätze für Archäologen, Grabungstechniker und Grabungsmitarbeiter, Kosten für Verbrauchsmaterial sowie für Büro- und Materialcontainer, Kosten für den Grabungsbericht) aufweisen.


Auch die Dauer des Oberbodenabtrags lässt sich recht verlässlich ausweisen, sie hängt jedoch zusätzlich von den Bodenverhältnissen vor Ort, also von der Oberbodenmächtigkeit und Beschaffenheit des Untergrundes ab. Das weitere Vorgehen wird durch die Erfassung archäologischer Strukturen bestimmt und liegt im Ermessen der Denkmalfachbehörden.


Hinzukommen können u. U. Kosten für naturwissenschaftliche Beprobungen, die Reinigung und ggfs. restauratorische Erstversorgung von Funden (d. h. von Objekten aus Ton, Holz, Metall, Knochen, Glas usw.) sowie die Durchführung von Blockbergungen. Diese ergeben sich aus den Prospektions- oder Grabungsergebnissen und werden im Zuge der Maßnahme von der Denkmalfachbehörde festgelegt.


Wie läuft der Auftrag ab?


Sobald Sie uns beauftragt haben, wird die WiBA GmbH mit den vereinbarten Vorbereitungen für die jeweilige Maßnahme beginnen. Oft werden bei einem Ortstermin der Arbeitsbeginn fixiert, die zeitlichen Abläufe festgelegt und die Details der Arbeitsorganisation besprochen. Wir stimmen uns dabei mit den denkmalfachlichen Behörden, den Planungsbüros und Architekten sowie beteiligten Baufirmen ab, um einen optimalen Zeitplan für Ihr Bauvorhaben zu entwickeln. Zudem beantragen wir für Sie die Nachforschungsgenehmigung beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH)/hessenARCHÄOLOGIE.


Informationen zur Vergabe von Nachforschungsgenehmigung

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